(1) Die Patenschaft beinhaltet das idelle Nutzungsrecht für ein näher bezeichnetes Biotopelement (Baum).
(2) Das Nutzungsrecht beginnt mit der Zahlung des vereinbarten Betrages und endet nach Ablauf des gewählten Zeitraums.
(3) Das erworbene Nutzungsrecht kann mit Zustimmung des Waldbesitzers vom Nutzungsberechtigten für die Restlaufzeit auf eine andere Person übertragen werden.
(4) Der Zugang zum Biotopelement (Baum) ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Waldbesitzer möglich.
(5) Die Pflege des Biotopelements (Baum) nach den Grundlagen des naturgemäßen Waldbaus und in Übereinstimmung mit den Belangen des Naturschutzes erfolgt durch den Waldbesitzer.
(6) Die Sicherung des Nutzungsrechtes erfolgt durch die Eintragung in ein Biotopregister (Baumdatei) durch klimaeichen.de .
(7) Am Biotopelement dürfen keine Veränderungen durch den Nutzungsberechtigten vorgenommen werden, da der dauerhafte Erhalt im Sinne des Natur- und Umweltschutzes sowie des naturnahen Waldbaus oberste Priorität hat.
(8) Der Wald, in dem das ausgesuchte Biotopelement (Baum) liegt, wird als natürliche Waldfläche bewirtschaftet und erhalten. Das Umfeld des Nutzungsobjektes unterliegt einer möglichst natürlichen Waldentwicklung mit allen standortbedingten Einflüssen und Risiken. Der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses anzutreffende Zustand des Biotopelementes (Baum) wie auch des unmittelbaren Umfeldes kann daher für die gesamte Laufzeit der Patenschaft nicht zugesichert werden. Veränderungen des Biotopelementes (Baum) durch die Natur sind normal.
(9) Sollte von einem Biotopelement (Baum) im betreffenden Wald eine Gefahr für die Verkehrssicherheit ausgehen, ist der Waldbesitzer berechtigt, den Nutzungsgegenstand zu beseitigen. Der Waldbesitzer wird den Nutzungsberechtigten hierüber im Vorwege rechtzeitig informieren.
(10) Die Waldbesitzer oder klimaeichen.de haften nicht für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die durch Dritte oder Naturereignisse entstehen.
(11) Die Wälder, in denen die Baumpatenschaften angeboten werden, sind naturbelassen. Sie sind Lebensraum vieler wildlebender Tiere und Pflanzen. Natürliche Prozesse laufen dort ungestört ab. Dazu gehört auch das Sterben von Bäumen. Viele Pilze, Insekten oder Wirbeltiere brauchen stehendes oder liegendes Totholz als Wohnung, zur Fortpflanzung oder als Nahrung. Kranke oder abgestorbene Bäume werden bewusst erhalten. Es können deshalb jederzeit Baumteile herabstürzen oder Bäume umstürzen, insbesondere auch bei Sturm und Wind. Dies ist auch an Wegen/Trampelpfaden möglich. Die Waldbesitzer oder klimaeichen.de haften nicht für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die dadurch entstehen.
(12) Die Haftung der Waldbesitzer oder klimaeichen.de ist zusätzlich ausgeschlossen für alle Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die durch die öffentliche Übergabe des Nutzugsgegenstandes eintreten, es sei denn, dass diese durch Bedienstete oder Beauftragte vorsätzlich oder grob fahrlässig wurden. Der Nutzungsberechtigte stellt hier die Waldbesitzer und klimaeichen.de von Haftungsansprüchen Dritter frei und übernimmt deren Regulierung in eigener Vertretung.